Massnahme |
Konsequenz |
Senkung
der «Eintrittsschwelle»: Aufnahme in die berufliche Vorsorge
schon ab einem Jahreslohn von CHF 18'990 |
Ausweitung
des Versichertenbestandes, abhängig vom Anteil der Mitarbeitenden
mit niedrigen Löhnen
Dementsprechende Erhöhung der Summe an Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträgen |
Senkung des
Koordinationsabzugs; Festlegung des koordinierten Lohnes
zwischen CHF 22'155 und CHF 75'960 |
Erhöhung
der Gesamtsumme der versicherten Löhne.
Dementsprechende Erhöhung der Summe an Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträgen. |
Schrittweise
Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bis 2009 (ab
1.1.2004 63 Jahre, ab 1.1.2005 64 Jahre, ab 1.1.2009 65 Jahre) und
damit verbunden Vereinheitlichung der Staffelung der
Altersgutschriften
Ansatz |
bisher
Männer/Frauen |
neu
einheitlich |
7% |
25-34/25-31
Jahre |
25-34
Jahre |
10% |
35-44/32-41
Jahre |
35-44
Jahre |
15% |
45-54/42-51
Jahre |
45-54
Jahre |
18% |
55-65/52-62
Jahre |
55-65
Jahre |
|
Je
nach Altersstruktur der Mitarbeitenden, individuelle Reduktion bzw.
Erhöhungen der BVG-Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden Beispiel 1: Für eine
32-Jährige, für die bisher je 10% des koordinierten Lohns als
Altersgutschrift berechnet wurden, sind neu bis 34 Jahre nur je 7%
zu berechnen.
Beispiel 2: Nach bestehendem Gesetz wäre die Finanzierung
der BVG-Beiträge für eine Frau mit Jahrgang 1950 im Jahr 2012
abgeschlossen gewesen, nach neuer Regelung sind sie bis 2015 zu
finanzieren. |
Einführung
einer Witwerrente zu denselben Konditionen wie die bisherigen
Witwenrenten und Anpassungen der IV-Renten (neu: volle IV-Rente,
wenn mind. 70%, und Viertelsrente, wenn mind. 40% invalid) |
Der
Anteil der Risikobeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
erhöht sich: für den Todesfall (abhängig vom Anteil verheirateter
Frauen im Betrieb, die neu Beiträge für die Witwerrente zu
entrichten haben) respektive für die Invalidität |
Wegfall
des obligatorischen Beitrags für Sondermassnahmen von 1% des
versicherten Lohns |
Es
bleibt der Vorsorgeeinrichtung überlassen, ob sie diesen Beitrag
weiterhin erheben will oder die damit finanzierten
Ergänzungsgutschriften und Teuerungsanpassungen der Altersrenten
anderweitig decken kann |
Über
zehn Jahre hinweg schrittweise Reduktion des Umwandlungssatzes
für Renten von heute 7,2% auf 6,8% |
Insgesamt
wird die Summe der ausbezahlten Renten sinken. Dafür ist die
Zahlung über einen längeren Zeitraum hinweg gesichert |