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Wie soll ich mein Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse anlegen?

Der Kunde Kurt G (64). aus Zürich hat vor drei Jahren bei seiner Pensionskasse die Kapitaloption angemeldet. In vier Monaten wird er pensioniert. Bis heute hat er ein steuerbares Einkommen von 120‘000 Franken erzielt. Seine Frau ist gleichaltrig. Seine Frage: «Wie kann ich das aus Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse meinen Bedürfnissen entsprechend investieren»?

Fragen dieser Art erhalten die Finanzberater häufig. Bei den meisten Pensionskassen muss die Kapitaloption drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung angemeldet werden. Vielfach ist man zu diesem Zeitpunkt beruflich aber noch völlig absorbiert und entscheidet sich für den Bezug des Freizügigkeitskapitals, ohne zuvor seine finanzielle Situation analysiert zu haben.

Dabei sollte dem Entscheid für oder wider die Kapitaloption stets eine gründliche Analyse der finanziellen Bedürfnisse nach der Pensionierung vorangehen. Vor dieser Fleissarbeit kann sich nur «drücken», wer ohne weiteres aus den Vermögenserträgen leben kann und auf die Pensionskassenrente nicht angewiesen ist. Hingegen ist bei bescheidenen Vermögensverhältnissen meist ein Verbleib in der Pensionskasse der Kapitalentnahme vorzuziehen.

Selbst begüterte Pensionisten haben oft ein starkes Bedürfnis nach finanzieller Sicherheit. Diese Gewissheit kann aber nur eine garantierte, regelmässig fliessende Rentenzahlung verschaffen. Von Ausnahmen abgesehen, ist dieses Bedürfnis in der Regel dann gestillt, wenn die Deckung der Grundbedürfnisse gesichert ist. Wenn alle Stricke reissen, will man wenigstens ein knappes Auskommen auf sicher haben

Dieses Bedürfnis ist unbedingt zu berücksichtigen . Anderseits sollte das Renteneinkommen so bemessen sein, dass keine Überschüsse entstehen. Erfahrungsgemäss wird überschüssiges Geld nämlich aufs Sparkonto gelegt, wo die Zinsen tief sind und zudem voll der Einkommenssteuer unterliegen.

Vermeiden lassen sich solche Überschüsse durch die Erstellung eines Minimalbudgets für das absolut Notwendige. Dazu gehören Miete, Gesundheit, Ernährung ebenso dazu wie die Steuern. Kurt G. setzt diese existentiellen Bedürfnisse auf 54‘000 Franken an. Mit diesem Jahresbudget glauben er und seine Frau gerade noch über die Runden zu kommen. 36‘180 Franken jährlich fliessen aus der maximalen AHV-Rente, die fehlenden rund 18‘000 Franken deckt er mit einer Rente auf zwei Leben bei einer privaten Lebensversicherung, die mit einer Einmalprämie von 345‘000 Franken abgegolten werden kann. Die Renten sind monatlich zahlbar (Offerte; garantierte Rente + Überschüsse).

Die Einmalprämie für die Rente reduziert das verfügbare Vermögen auf rund 727‘000 Franken. So viel bleiben dem Ehepaar für die Finanzierung jener Ausgaben die über das Existentielle hinausgehen. Kurt G. und seine Frau beziffern diesen Mehrbedarf auf 21‘000 Franken, mit andern Worten: Mit 75‘000 glauben sie, bequem und sorgenfrei leben zu können. Nach Abzug der Einkommenssteuern von 5‘540 Franken sind das monatlich rund 5‘450 Franken. Der Betrag von 21‘000 entspricht einer Rendite von etwas über drei Prozent auf dem verbleibenden verfügbaren Vermögen von 727‘000 Franken. Das ist vorsichtig kalkuliert. Selbst wenn man die Kosten für einen seriösen Vermögensverwalter hinzurechnet, sollte sich dieser Ertrag bei einer vorsichtigen Anlagestrategie langfristig ohne weiteres erwirtschaften lassen.

Das Jahresbudget von 75‘000 Franken erlaubt den integralen Erhalt des Vermögens. Viele Pensionisten haben diesen Wunsch und nehmen gerne Einschränkungen in Kauf, wenn sie dafür den Kindern eine hohe Erbschaft hinterlassen können.

Kurt G. und seine Frau sind kinderlos, zudem möchten sie ihr Leben noch aktiv gestalten und dafür die ersparten Mittel verwenden. Mit den budgetierten 75‘000 Franken können sie aber noch keine grossen Sprünge machen, zumal sie an einen höheren Lebensstandard gewohnt sind. (Kurt G. versteuert vor seiner Pensionierung ein Reineinkommen von 140‘000 Franken. Diese Wahrscheinlichkeit zusätzlich auftretender Bedürfnisse lösen die beiden mit einem Kapitalentnahmeplan (siehe Infobox, Wie funktioniert ein Kapitalentnahmeplan), welche den benötigten Mehrbedarf sicher stellt. Kurt G. und seine Frau planen mit jährlichen Zahlungen von 15‘000 Franken während 30 Jahren. Dieser Entnahmeplan ist in zweierlei Hinsicht sehr vorsichtig gerechnet. Erstens ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass beide Partner das Alter von 95 Jahren erreichen. Zum andern bleibt nach 30 Jahren ein ansehnliches Restkapital von xxxxx Franken.

Dazu kommt, dass die angenommene Rendite von drei Prozent sehr konservativ kalkuliert ist. Sie stelle nämlich nur auf den Erträgnissen aus Festverzinslichen und Aktien ab und klammert Kapitalgewinne aus. Die Wahrscheinlichkeit einer höheren Performance ist also hoch, ja nicht einmal der integrale Erhalt des gegenwärtigen Vermögens von 727‘000 Franken ist ausgeschlossen.

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