Wie soll ich mein
  Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse anlegen?
  
  Der Kunde Kurt G (64). aus
  Zürich hat vor drei Jahren bei seiner Pensionskasse die Kapitaloption angemeldet. In vier
  Monaten wird er pensioniert. Bis heute hat er ein steuerbares Einkommen von 120000
  Franken erzielt. Seine Frau ist gleichaltrig. Seine Frage: «Wie kann ich das aus
  Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse meinen Bedürfnissen entsprechend
  investieren»?
  
  Fragen dieser Art erhalten die Finanzberater häufig. Bei den meisten Pensionskassen muss
  die Kapitaloption drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung angemeldet werden.
  Vielfach ist man zu diesem Zeitpunkt beruflich aber noch völlig absorbiert und
  entscheidet sich für den Bezug des Freizügigkeitskapitals, ohne zuvor seine finanzielle
  Situation analysiert zu haben. 
  
  Dabei sollte dem Entscheid für oder wider die Kapitaloption stets eine gründliche
  Analyse der finanziellen Bedürfnisse nach der Pensionierung vorangehen. Vor dieser
  Fleissarbeit kann sich nur «drücken», wer ohne weiteres aus den Vermögenserträgen
  leben kann und auf die Pensionskassenrente nicht angewiesen ist. Hingegen ist bei
  bescheidenen Vermögensverhältnissen meist ein Verbleib in der Pensionskasse der
  Kapitalentnahme vorzuziehen.
  
  Selbst begüterte Pensionisten haben oft ein starkes Bedürfnis nach finanzieller
  Sicherheit. Diese Gewissheit kann aber nur eine garantierte, regelmässig fliessende
  Rentenzahlung verschaffen. Von Ausnahmen abgesehen, ist dieses Bedürfnis in der Regel
  dann gestillt, wenn die Deckung der Grundbedürfnisse gesichert ist. Wenn alle Stricke
  reissen, will man wenigstens ein knappes Auskommen auf sicher haben
  
  Dieses Bedürfnis ist unbedingt zu berücksichtigen . Anderseits sollte das
  Renteneinkommen so bemessen sein, dass keine Überschüsse entstehen. Erfahrungsgemäss
  wird überschüssiges Geld nämlich aufs Sparkonto gelegt, wo die Zinsen tief sind und
  zudem voll der Einkommenssteuer unterliegen. 
  
  Vermeiden lassen sich solche Überschüsse durch die Erstellung eines Minimalbudgets für
  das absolut Notwendige. Dazu gehören Miete, Gesundheit, Ernährung ebenso dazu wie die
  Steuern. Kurt G. setzt diese existentiellen Bedürfnisse auf 54000 Franken an. Mit
  diesem Jahresbudget glauben er und seine Frau gerade noch über die Runden zu kommen.
  36180 Franken jährlich fliessen aus der maximalen AHV-Rente, die fehlenden rund
  18000 Franken deckt er mit einer Rente auf zwei Leben bei einer privaten
  Lebensversicherung, die mit einer Einmalprämie von 345000 Franken abgegolten werden
  kann. Die Renten sind monatlich zahlbar (Offerte; garantierte Rente + Überschüsse).
  
  Die Einmalprämie für die Rente reduziert das verfügbare Vermögen auf rund 727000
  Franken. So viel bleiben dem Ehepaar für die Finanzierung jener Ausgaben die über das
  Existentielle hinausgehen. Kurt G. und seine Frau beziffern diesen Mehrbedarf auf
  21000 Franken, mit andern Worten: Mit 75000 glauben sie, bequem und sorgenfrei
  leben zu können. Nach Abzug der Einkommenssteuern von 5540 Franken sind das
  monatlich rund 5450 Franken. Der Betrag von 21000 entspricht einer Rendite von
  etwas über drei Prozent auf dem verbleibenden verfügbaren Vermögen von 727000
  Franken. Das ist vorsichtig kalkuliert. Selbst wenn man die Kosten für einen seriösen
  Vermögensverwalter hinzurechnet, sollte sich dieser Ertrag bei einer vorsichtigen
  Anlagestrategie langfristig ohne weiteres erwirtschaften lassen.
  
  Das Jahresbudget von 75000 Franken erlaubt den integralen Erhalt des Vermögens.
  Viele Pensionisten haben diesen Wunsch und nehmen gerne Einschränkungen in Kauf, wenn sie
  dafür den Kindern eine hohe Erbschaft hinterlassen können.
  
  Kurt G. und seine Frau sind kinderlos, zudem möchten sie ihr Leben noch aktiv gestalten
  und dafür die ersparten Mittel verwenden. Mit den budgetierten 75000 Franken
  können sie aber noch keine grossen Sprünge machen, zumal sie an einen höheren
  Lebensstandard gewohnt sind. (Kurt G. versteuert vor seiner Pensionierung ein
  Reineinkommen von 140000 Franken. Diese Wahrscheinlichkeit zusätzlich auftretender
  Bedürfnisse lösen die beiden mit einem Kapitalentnahmeplan (siehe Infobox, Wie
  funktioniert ein Kapitalentnahmeplan), welche den benötigten Mehrbedarf sicher stellt.
  Kurt G. und seine Frau planen mit jährlichen Zahlungen von 15000 Franken während
  30 Jahren. Dieser Entnahmeplan ist in zweierlei Hinsicht sehr vorsichtig gerechnet.
  Erstens ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass beide Partner das Alter von 95 Jahren
  erreichen. Zum andern bleibt nach 30 Jahren ein ansehnliches Restkapital von xxxxx
  Franken.
  
  Dazu kommt, dass die angenommene Rendite von drei Prozent sehr konservativ kalkuliert ist.
  Sie stelle nämlich nur auf den Erträgnissen aus Festverzinslichen und Aktien ab und
  klammert Kapitalgewinne aus. Die Wahrscheinlichkeit einer höheren Performance ist also
  hoch, ja nicht einmal der integrale Erhalt des gegenwärtigen Vermögens von 727000
  Franken ist ausgeschlossen.
  
  
        
                                                  
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