MAKLER-MANDATSVEREINBARUNG (Auftrag und Vollmacht) zwischen und Die Mandantin überträgt dem Makler das
Versicherungsmanagement mit folgendem Auftrag: Der Makler verpflichtet sich insbesondere:
Auf Wunsch der Mandantin wird die gesamte Korrespondenz (inkl. Prämienrechnungen) zwischen den Gesellschaften und der Mandantin, über den Makler abgewickelt. Dieser ist dann verpflichtet Verträge, Rechnungen und Mitteilungen, nach erfolgter Kontrolle, unverzüglich an die Mandantin weiterzuleiten. Die üblichen Dienstleistungen des Maklers sind für den Auftraggeber kostenlos. Der Makler wird in seiner Eigenschaft von den Versicherungsgesellschaften in marktüblicher Weise entschädigt. Die Mandantin ist verpflichtet, während der ganzen Vertragsdauer keine Versicherungsverträge oder sonstige Vereinbarungen direkt mit einer Versicherungsgesellschaft zu tätigen sowie Gefahrs- und Risikoänderungen unverzüglich dem Makler zu melden. Der Makler ist berechtigt, eine durch Direktabschluss entgangene Kommission, der Mandantin in Rechnung zu stellen. Diese Mandatsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist, mittels eingeschriebenem Brief, von beiden Parteien auf ende eines Monats gekündigt werden. Kündigt die Mandantin den Vertrag innerhalb des ersten Jahres, ausgenommen davon ist ein Domizilwechsel ins Ausland oder eine Geschäftsaufgabe, ist der Makler berechtigt, für anfängliche Beratungen und Analysen, einen einmaligen Unkostenbeitrag von CHF 500.-- einzufordern. Die Vertragsausfertigung erfolgt im Doppel und ist beiden Vertragsparteien in seinem Inhalt bekannt. Ein allfällig früher vereinbartes Mandat wird hiermit vollständig ersetzt. Für die am Schluss des vorherigen Absatzes erwähnte Frist, gilt die erstmalige Mandatsvereinbarung. Dieser Mandatsauftrag erfolgt gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den einfachen Auftrag. Änderungen, Zusätze und besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abmachungen zu diesem Vertrag sind keine getroffen worden. Gerichtsstand ist das Geschäftsdomizil des Maklers. Ort / Datum ....................................... Die Mandantin VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold ................................................
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